Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von einer Zuzahlung befreit.
Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10,- Euro pro Verordnung. Sofern Sie einen Befreiungsausweis besitzen, legen Sie uns diesen bitte bei der Anmeldung vor.

Die privaten Versicherungen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe und die Bedingungen der Kostenübernahme. 


Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Wenn Sie oder Ihr Kind Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeschwerden aufweisen suchen Sie bitte als erstes Ihren Arzt auf. Dieser wird darüber entscheiden ob eine logopädische Therapie notwendig ist. Bei Bedarf stellt Ihnen Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie aus (Formblatt 14).
Ein Muster der Verordnung finden Sie hier: MUSTER
Als Privatpatient erhalten Sie ein Privatrezept auf den üblichen Vordrucken.


Folgende Ärzte dürfen Ihnen ein Rezept für logopädische Therapie ausstellen:

  • Kinderärzte
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
  • Phoniater
  • Allgemeinmediziner/ Internisten
  • Neurologen
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte


Behandlungsdauer:

Der Arzt entscheidet über Therapiedauer, Verordnungsmenge und Therapiefrequenz. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Verordnung für vorerst 10 Therapiestunden a 45 Minuten mit einer Frequenz von 1-2 x / Woche. Je nach Bedarf können Therapiedauer, Verordnungsmenge und Frequenz jedoch variieren.
Nach jedem abgeschlossenen Rezept schreibt die behandelnde Therapeutin einen Bericht an Ihren Arzt. Daraufhin entscheidet der Arzt ob die Therapie fortgesetzt wird und stellt bei Bedarf weitere Rezepte aus.



 
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